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   BFH, 20.12.1990 - XI R 10/89   

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https://dejure.org/1990,5822
BFH, 20.12.1990 - XI R 10/89 (https://dejure.org/1990,5822)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1990 - XI R 10/89 (https://dejure.org/1990,5822)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - XI R 10/89 (https://dejure.org/1990,5822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Werbungskostenabzug bei einer von der Mutter des Steuerpflichtigen bewohnten Eigentumswohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 10/89
    Ihm steht deshalb der Werbungskostenabzug nicht zu (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327).
  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 10/89
    Die Vorentscheidung weiche vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. November 1985 IX R 64/82 (BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161) ab.
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 81/82

    Werbungskosten - Nutzungswert - Wohnung

    Auszug aus BFH, 20.12.1990 - XI R 10/89
    Wurde das Wohnrecht entsprechend der vertraglichen Vereinbarung im Grundbuch eingetragen, ist der Nutzungswert der Eigentumswohnung der Mutter des Klägers gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 1 i. V. m. § 21a EStG, andernfalls gemäß § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG zuzurechnen (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390).
  • BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98

    Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, wenn das FG davon ausgeht, dass die Voreigentümer die ihnen vorbehaltenen Wohnungen nicht auf Grund eines unentgeltlichen Überlassungsvertrages, sondern auf Grund eines eigenen, bei der Übertragung des Eigentums auf die Klägerin vorbehaltenen Nutzungsrechts nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660) und hieraus den Schluss zieht, dass die Klägerin hinsichtlich der wohnungsrechtsbelasteten Wohnungen den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht erfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 23. April 1985 IX R 39/81, BFHE 144, 362, BStBl II 1985, 720; vom 20. Dezember 1990 XI R 10/89, BFH/NV 1991, 450).
  • FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94

    Verzicht auf unentgeltlichen Nießbrauch

    Beim unentgeltlichen Nießbrauch oder sonstigen Nutzungsrecht kann der Eigentümer grundsätzlich keine Werbungskosten geltend machen, wenn der Berechtigte das Objekt selbst nutzt und dem Berechtigten - wie hier - der Nutzungswert zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 13.2.1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628 m. w. N.; BFH-Urteil v. 20.12.1990 XI R 10/89, BFH/NV 1991, 450).
  • FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02

    Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 AO

    Zur Errechnung des dort eingetretenen mutmaßlichen Steuerausfalls wären bei ihnen angefallene Betriebsausgaben (also Lohnzahlungen) zu berücksichtigen (z.B. BFH-Urteil vom 10.03.1999 XI R 10/89, BStBl II 1999, 434).
  • BFH, 31.10.1991 - X R 53/90

    Berechtigung des ein nach 1986 unentgeltlich übertragenes Grundstück zu eigenen

    Ebenso wie der Bauherr oder der Erwerber kann der Rechtsnachfolger erhöhte Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er das unentgeltlich erworbene Wirtschaftsgut zur Einkünfteerzielung einsetzt (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Dezember 1990 XI R 15/89, BFH/NV 1991, 450).
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